Information zur Energieeinsparung nach § 9 EnSikuMaV

Am 1. September 2022 wurde von der Bundesregierung ein kurzfristiges Maßnahmenpaket zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland verabschiedet. Eine Anforderung ist die Information der Wohnungsnutzer über Energieverbrauch, Preissteigerungen und Einsparpotenziale für die Gas- und Wärmenutzung. Grundlage bildet hierfür der § 9 EnSikuMaV (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung).

Im Folgenden finden Sie die Information für den Bereich Gas und den Bereich Naturwärme.

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