Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Der Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ bezeichnet bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt. Dazu zählen:
- Wallboxen für E-Autos
- Wärmepumpen
- Klimaanlagen
- Stromspeicher
Im Rahmen der Energiewende und öffentlichen Förderungen werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ in Deutschland installiert. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg in eine klimaneutrale Zukunft, stellt das Stromnetz aber vor eine Herausforderung. Vor allem in Stoßzeiten, wenn viele Elektrofahrzeuge geladen und andere Geräte betrieben werden, wird das Netz stark belastet. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von den genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmen“, also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.“
Deshalb profitieren Sie von der Regelung:
- finanzieller Ausgleich: reduziertes Netzentgelt
- sichere Stromversorgung: Vermeidung von regionalen Versorgungsengpässen
- Geräte-Anschluss ohne Wartezeit: verzögerungsfreie Genehmigung Ihrer elektrischen Anlage“
Das gilt seit dem 01.01.2024
Bis Ende 2023 konnten Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Geräte von Ihrem Netzanbieter dimmen lassen. Voraussetzung war ein separater Stromzähler. Jetzt ist die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung für alle Wallboxen, Wärmepumpen und Co. mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt Pflicht. Sie benötigen auch keinen separaten Stromzähler mehr. Als Gegenleistung für die Dimmung durch den Netzbetreiber können Sie einen vergünstigten Verbrauchspreis erhalten.
Informationen zur Dimmung
Die gesetzliche Regelung zur Dimmung von Anlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber dient einzig der Beständigkeit des Stromnetzes. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist. Im Normalfall findet somit keine Steuerung durch den Netzbetreiber statt. Ist es dennoch im Einzelfall notwendig, ist zu jeder Zeit eine Mindestleistung für Ihre Geräte garantiert. Konkrete Informationen, bspw. zum Zeitpunkt oder zur Intensität des Dimmens, finden Sie voraussichtlich ab Frühjahr 2025 auf einer öffentlichen gemeinsamen Internetplattform der Netzbetreiber.
Ausnahmeregelung für große Wärmepumpen
Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 Kilowatt dürfen - unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe - auch in Phasen der Dimmung durch den Netzbetreiber mit 40 Prozent ihrer Leistung betrieben werden. Beispielsweise kann die Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses mit einer Anschlussleistung von 20 Kilowatt dann trotz der Drosselung 8 kWh anstelle der sonst verfügbaren 4,2 kWh beziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mehrköpfige Haushalte zu jeder Zeit mit ausreichend Energie versorgt werden.“
Alles weitere und die Möglichkeit zur Ameldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung finden Sie unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen