THG-Quote
Jährliche Prämie für Ihr Elektroauto mit dem Stadtwerk-CO2-Bonus
Treibhausgasminderungsquote
Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von CO2. Als Elektroautofahrer leisten Sie bereits einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Sie helfen aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Davon können Sie mit der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG Quote) nun profitieren!
Mit diesen eingesparten CO2-Emissionen können E-Auto-Besitzer seit 2021 Quote profitieren, indem sie diese eingesparten CO2-Emissionen an Mineralölkonzerne verkaufen. Grüne Mobilität soll gefördert werden.
Das Stadtwerk Tauberfranken hilft Ihnen mit dem Stadtwerk CO2-Bonus von dieser Maßnahme zu profitieren, indem wir für Sie die Vermarktung übernehmen.
Es wird ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für Ihr Elektrofahrzeug benötigt. Hybridfahrzeuge, auch Plug-In-Hybride, sind nicht quotenberechtigt.
Stadtwerk Stromkunden erhalten den Stadtwerk-CO2-Bonus in Höhe von 250 € auf der nächsten Jahresendabrechnung.
Falls Sie kein Energiekunde des Stadtwerks sind, können Sie trotzdem vom Stadtwerk-CO2-Bonus profitieren und erhalten 200€ auf Ihr Bankkonto.
Und das Beste: Den Stadtwerk-CO2-Bonus gibt es jedes Jahr aufs Neue!
So geht's:
E-Auto registrieren
E- Auto mit Fahrzeugschein und Kundendaten online in wenigen Schritten hinterlegen
Umweltbundesamt
Das Stadtwerk übernimmt die Meldung des Fahrzeuges bei Umweltbundesamt
Auszahlung erhalten
Nach der Bestätigung vom Umweltbundesamt erhalten Sie Ihren Bonus gutgeschrieben. Prämie/Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt zuverlässig und unkompliziert auf Ihrem Bankkonto bzw. Stromrechnung.
Beantragung
Jetzt in wenigen Schritten für den Stadtwerk-CO2-Bonus registrieren.
FAQ
Wir melden Ihr Fahrzeug nach der Registrierung beim Umweltbundesamt. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und einem positiven Bescheid des Umweltbundesamt, wird Ihr Bonus auf der nächsten Jahresendabrechnung (Stromkunde) oder direkt auf Ihr Bankkonto (kein Stromkunde) ausgezahlt.
Ihr Fahrzeug muss rein batterieelektrisch (BEV) betrieben sein. Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) sind für den Stadtwerk CO2-Bonus leider nicht zugelassen.
Wenn Sie laut ihrem Fahrzeugschein als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind, können Sie Ihr Leasingauto für den Stadtwerk-CO2-Bonus anmelden.
Falls Sie ein Firmenfahrzeug für den Stadtwerk Tauberfranken-Klimabonus registrieren möchten, müssen Sie dafür bevollmächtigt sein und zusätzlich den Firmennamen angeben.
Ja, registrieren Sie dafür einfach jedes Fahrzeug einzeln über das Registrierungsformular.
Geben Sie uns bitte einfach formlos Bescheid. Die Registrierung Ihres Elektroautos endet dann zum Ende des jeweiligen Jahres. Den Stadtwerk-CO2-Bonus müssen Sie nicht zurückzahlen. Bitte beachten Sie: Ein E-Auto kann nur einmal pro Jahr für den Stadtwerk-CO2-Bonus registriert werden. Bei einem Verkauf kann der Käufer also erst im darauffolgenden Jahr den Bonus beantragen.