Änderung Einspeisemanagement
Sie möchten die Leistungsbegrenzung Ihrer PV-Anlage ausbauen?
Ab dem 01.01.2023 ermöglicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz Anlagenbetreibern von Bestandsanlagen bis 7 kWp, die Wirkleistungsbegrenzung (70%-Begrenzung) bzw. die technische Einrichtung zur Fernsteuerung auszubauen. Bei Bestandsanlagen über 7 kWp Modulleistung kann weiterhin nicht auf eine Leistungsbegrenzung verzichtet werden.
Was ist beim Entfernen der Leistungsbegrenzung zu beachten?
- Der Umbau von Bestandsanlagen ist nur bis zu einer Anlagengröße von 7 kWp zulässig.
- Vor dem Entfernen der Wirkleistungsbegrenzung bzw. Einrichtung zur Fernsteuerung ist der Netzbetreiber zu informieren. Nutzen Sie dazu gerne unseren Onlineantrag (siehe unten).
- Der Wegfall der Wirkleistungsbegrenzung / Einrichtung zur Fernsteuerung ist vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
- Die Beantragung durch einen Stellvertreter ist nur in Vollmacht des Anlagenbetreibers möglich.
In der folgenden Klickstrecke können Sie die Deaktivierung der 70%-Begrenzung / Einrichtung zur Fernsteuerung für Bestandsanlagen bis 7 kWp beantragen:
Wie geht es nach der Beantragung weiter?
- Sollten Sie nicht berechtigt sein, die Leistungsbegrenzung auszubauen, informieren wir Sie zeitnah nach Prüfung Ihres Antrags.
- Andernfalls beauftragen Sie einen Installateurbetrieb Ihrer Wahl mit dem Ausbau der Wirkleistungsbegrenzung.
- Ihre Wirkleistungsbegrenzung wird entfernt.