Änderung Einspeisemanagement

Sie möchten die Leistungsbegrenzung Ihrer PV-Anlage ausbauen?

Ab dem 01.01.2023 ermöglicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz Anlagenbetreibern von Bestandsanlagen, die Wirkleistungsbegrenzung (70%-Begrenzung) bzw. die technische Einrichtung zur Fernsteuerung auszubauen. 

Was ist beim Entfernen der Leistungsbegrenzung zu beachten?

  • Bestandsanlagen bis 7 kWp: die Wirkleistungsbegrenzung (70%-Begrenzung) bzw. die technische Einrichtung zur Fernsteuerung kann ohne Einbau eines intelligenten Messystems (iMSys) entfernt werden.
  • Bestandsanlagen von 7 kWp bis 25 kWp: die Wirkleistungsbegrenzung (70%-Begrenzung) bzw. die technische Einrichtung zur Fernsteuerung kann erst nach dem Einbau eines intelligenten Messystems (iMSys) entfernt werden.
  • Bestandsanlagen über 25 kWp: müssen weiterhin die netzdienliche Steuerung gem. § 9 in der jeweils gültigen Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen.

Für alle Bestandsanlagen gilt:

  • Vor dem Entfernen der Wirkleistungsbegrenzung  bzw. Einrichtung zur Fernsteuerung ist der Netzbetreiber zu informieren. Nutzen Sie dazu gerne unseren Onlineantrag (siehe unten).
  • Der Wegfall der Wirkleistungsbegrenzung / Einrichtung zur Fernsteuerung ist vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden. 
  • Die Beantragung durch einen Stellvertreter ist nur in Vollmacht des Anlagenbetreibers möglich.
  • Anlagen, bei welchen mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung verbaut ist, müssen unabhängig ihrer installierten Leistung weiterhin die netzdienliche Steuerung gem. § 9 in der jeweils gültigen Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen.

In der folgenden Klickstrecke können Sie die Deaktivierung der 70%-Begrenzung / Einrichtung zur Fernsteuerung für Bestandsanlagen beantragen:

Änderung Einspeisemanagement

Wie geht es nach der Beantragung weiter?

  • Sollten Sie nicht berechtigt sein, die Leistungsbegrenzung auszubauen, informieren wir Sie zeitnah nach Prüfung Ihres Antrags.
  • Andernfalls beauftragen Sie einen Installateurbetrieb Ihrer Wahl mit dem Ausbau der Wirkleistungsbegrenzung.
  • Ihre Wirkleistungsbegrenzung wird entfernt.