Zähler

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle grundzuständigen Messstellenbetreiber künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen. Über den Umfang unserer Roll-Outverpflichtungen gemäß §37 Abs. 1 MsbG können Sie sich nachfolgend informieren.

Im Netzgebiet der Stadtwerk Tauberfranken GmbH betrifft dieser verpflichtende Einbau

  • rund 12.100 Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und
  • rund 1.800 Messstellen mit intelligenten Messsystemen

Häufig gestellte Fragen

Smart Meter steht für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen (Stromzähler) und bezeichnet Geräte, die den Stromverbrauch erfassen können. Im Unterschied zu den heute in der Regel verwendeten analogen Ferraris-Zählern können die neuen Stromzähler den Verbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit erfassen und ggf. übertragen. Es sind hier zwei Varianten zu unterscheiden:

1. Die moderne Messeinrichtung:
Die moderne Messeinrichtung erfasst den Stromverbrauch und kann kumulierte Verbrauchswerte anzeigen. Eine Übertragung der Verbrauchsinformationen erfolgt nicht, kann jedoch auf Ihren Wunsch nachgerüstet werden.

2. Das intelligente Messsystem:
Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul (=Smart Meter Gateway). Damit bietet das intelligente Messsystem neben der reinen Verbrauchsveranschaulichung zusätzlich die Möglichkeit Ihre Verbrauchsdaten an uns, zum Beispiel zur Erstellung Ihrer Stromrechnung, zu übermitteln. Ein Ablesen der Messgeräte wie heute wird somit zukünftig nicht mehr notwendig sein.

Ein intelligentes Messsystem stellt Ihren Verbrauch transparent dar, vermeidet, dass Ihr Zähler vor Ort abgelesen werden muss und ermöglicht Ihnen variable Stromprodukte zu nutzen. Variable Stromprodukte machen verschiedene Strompreisstufen in einem Produkt möglich, d.h. zu bestimmten Zeiten (z.B. tagsüber oder nachts) profitieren Sie von unterschiedlichen Preisen. Damit können Sie mit Ihrem Verbrauchsverhalten aktiv auf die Höhe Ihrer Stromkosten Einfluss nehmen. Aufgrund der zeitnahen Verbrauchswerte können Sie außerdem eigenständig unnötige Stromfresser wie z. B. falsch angeschlossene Geräte oder Stand-by-Verbraucher identifizieren und somit Ihren Energieverbrauch senken. Ein weiterer Vorteil liegt in der sicheren Übermittlung der Verbrauchsdaten. Intelligente Messsysteme helfen somit auch dabei, die Energiewende voran zu treiben. Umweltfreundlich erzeugter Strom aus Solar- und Windanlagen kann mittels der neuen Messsysteme besser in ein intelligentes Stromnetz eingebunden und gesteuert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Stromkunden nach und nach neue Zähler erhalten. Im Rahmen des Smart Meter Roll-Outs erhalten ab dem Jahr 2017 zunächst Kunden, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt über 10.000 kWh pro Jahr verbraucht haben, ein intelligentes Messsystem. Auch Stromerzeuger mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung bekommen die neuen Zähler. Zudem erhalten Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen, sofern die Stromzähler unterbrechbar sind, ein intelligentes Messsystem. Ab 2020 wird die Grenze des jährlichen Verbrauchs auf 6.000 kWh herabgesetzt. Somit erhalten zukünftig auch Kunden mit einem niedrigeren Stromverbrauch intelligente Messsysteme. Alle anderen Kunden erhalten ab 2017 nach und nach vom Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung. Sie werden rechtzeitig über den Einbau informiert.

Um die Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen Stromerzeugung und –verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Einsatz sogenannter ‚Smart Meter‘. Die Bundesregierung hat deshalb im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Ab 2017 erhalten deshalb Schritt für Schritt alle Kunden – zunächst größere Stromverbraucher (z.B. Gewerbebetriebe), sowie nach und nach auch Haushaltskunden – die neuen Zähler.

Im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes wird als Grundeinstellung zwar angenommen, dass die Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebes direkt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber an den Kunden erfolgt. Durch den Abschluss von sogenannten „All-Inclusive-Verträgen“ zwischen den Lieferanten und Kunden erfolgt die Rechnungsabwicklung des Messstellenbetriebes jedoch in der Regel zwischen den grundzuständigen Messstellenbetreibern und den Lieferanten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung des Messstellenbetriebes direkt zwischen grundzuständiger Messstellenbetreiber und dem Kunden. „All-Inclusive-Verträge“ sind Stromverträge, die außer der Energielieferung auch die Netzdienstleistungen und den Messstellenbetrieb umfassen.

Um den Datenschutz und die Datensicherheit zu garantieren, schreibt das Gesetz den Betreibern der Zähler bestimmte Schutzprofile und technische Richtlinien vor. Damit gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Standard wie für Kreditkarten. Nur Systeme, die diese umfassenden Bedingungen erfüllen und entsprechend hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen, erhalten ein Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Wenn Sie als Kunde Geräte, wie z.B. Smartphone, Tablet oder PC, zur Anzeige Ihres Stromverbrauchs nutzen, spielt deren Sicherheit sowie die Sicherheit des verwendeten Netzwerks ebenfalls eine wichtige Rolle, da diese als Kommunikationsmedium zum Zähler fungieren. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Nutzung Ihrer Endgeräte auf deren Sicherheitsvorkehrungen zu achten.

Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem ersetzen den bisherigen Zähler im Zählerschrank. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist somit im Regelfall nicht erforderlich, sofern Ihr Zählerschrank dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen von Kunden zu dulden, auch wenn dadurch die Entgelte für den Messstellenbetrieb ansteigen.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Akteur, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist, solange und soweit sich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber (wettbewerblicher Messstellenbetreiber) entscheidet. 

Nein. Jedem Verbraucher oder Anlagenbetreiber bleibt es unbenommen, ein Unternehmen seiner Wahl mit den entsprechenden Zertifikaten als Messstellenbetreiber (=wettbewerblicher Messstellenbetreiber) zu wählen.

Ansprechpartner

Sebastian Heger

Leiter Infrastruktur, Gebäude

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Hariolf Scherer

Teamleiter Stromnetz

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