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Neue Regelungen für Eigenheimbesitzer

Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetzt (GEG).

Dieses vereinigt und ersetzt drei Gesetze, die die Energieversorgung und -bilanz von Gebäuden bisher regelten: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG ist demnach nicht völlig neu, aber es beinhaltet auch ein paar wichtige Änderungen.

  • Künftig müssen in Energieausweisen die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes, die sich aus dem Primärenergiebedarf oder dem Primärenergieverbrauch ergeben, angegeben werden.
  • Die bei einem Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann künftig auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien (oder gasförmiger Biomasse) erfüllt werden.
  • Die Einschränkung des Einbaus neuer Ölheizungen ab dem Jahr 2026 gilt dann auch für den Einbau von neuen Kohleheizungen.