Einspeiser werden

Sie möchten eine Photovoltaikanlage installieren lassen oder Betreiber eines Blockheizkraftwerks werden? Sie haben verschiedene Möglichkeiten Strom selbst zu erzeugen und aktiver Teil der Energiewende zu werden. In diesem Bereich erfahren Sie, wie Sie das Einspeisegesuch für eine Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber Stadtwerk Tauberfranken stellen können und wie es nach Ihrer Anschlussanfrage weiter geht.

4 Schritte zu Ihrer Einspeiseanlage

1.

Netzverträglichkeits-

prüfung

2.

Errichtung & Inbetriebnahme

3.

Netzzugang beantragen

4.

Einspeisevertrag & Einspeisevergütung


Schritt 1: Netzverträglichkeitsprüfung

Energieerzeugungsanlagen sind grundsätzlich immer vor der Errichtung bei Ihrem Netzbetreiber, dem Stadtwerk Tauberfranken, anzumelden. Nutzen Sie dazu bitte unseren Onlineservice:

Anmeldung Einspeiseanlage

Wie läuft die Prüfung Ihres Vorhabens ab?

Je nach Art des gemeldeten Vorhabens gehen wir bei der Prüfung Ihrer Anmeldung unterschiedlich vor. Als Anlagenleistung gilt immer die Summenleistung aller auf einem Grundstück angeschlossenen Einspeiseanlagen, Bestandsanlagen sind also mit zu berücksichtigen.

  • Anmeldungen bis 30 kW Anlagenleistung: Im Normalfall können diese Anlagen an den bestehenden (bei Neubauten zukünftigen) Hausanschluss angeschlossen werden ohne das im Vorfeld Netzmaßnahmen erforderlich werden. Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Einspeisegesuches eine Genehmigung, oder falls doch Netzmaßnahmen erforderlich werden ein entsprechendes Informationsschreiben von uns.
  • Anmeldungen über 30 kW Anlagenleistung: In Abhängigkeit von gewünschtem Anlagenstandort und der jeweiligen Anlagenleistung kann bei Anlagen über 30 kWp der vorhandene (bei Neubauten zukünftige) Hausanschluss nicht der geeignete Netzverknüpfungspunkt sein. Sie erhalten eine Information von uns, sobald wir die Netzprüfung für Ihr Vorhaben durchgeführt haben. Hier erfahren sie auch wo der für Ihr vorhaben geeignete Netzverknüpfungspunkt liegt.

WICHTIG: Aufgrund beschränkter Netzkapazitäten haben Sie nach Genehmigung Ihres Einspeisevorhabens 6 Monate für die Errichtung Ihrer Anlage Zeit. Sollten diese Frist ablaufen, ist ein neuer Antrag beim Netzbetreiber zu stellen.


Schritt 2: Errichtung der Anlage und Inbetriebnahme

Nachdem die Netzverträglichkeit geprüft und Ihre Einspeiseanlage genehmigt ist, kann die Erzeugungsanlage durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen Ihrer Wahl errichtet und in Betriebsbereitschaft versetzt. Bitte beachten Sie, dass ohne die Genehmigung des Stadtwerks keine Erzeugungsanlage ans Netz genommen werden darf. Dies gilt auch bei Anlagenänderungen, bei denen keine neuen Zähler des Stadtwerks benötigt werden.

Zu Ihrer Sicherheit berücksichtigen Sie bitte vor der Inbetriebnahme Ihrer Anlage unter anderem die nachfolgenden Punkte:

  • Schließen Sie nur Bauteile an, bei denen der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorlegen kann.
  • Elektrische Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt, wenn Ihre Erzeugungsanlage und der Anschluss den anerkannten Regeln der Technik, im Besonderen der VDE-AR-N 4105 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hier unterstützen.
  • Die ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Stadtwerks Tauberfranken sind einzuhalten.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Anlage innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren sind. 


Schritt 3: Netzzugang beantragen (Inbetriebsetzung)

Ihr Anlagenerrichter oder Installateur beantragt nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage den Netzzugang (die Inbetriebsetzung). Hierzu ist ebenfalls unser Onlineservice zu nutzen. Folgende Dokumente sind für die Beantragung des Netzzugangs erforderlich:

  • Vollmacht des Anlagenbetreibers
  • Technische Daten der Anlage (z.B. Modul und Wechselrichterleistung sowie Messkonzept)
  • Anlagenbetreiberdaten
  • Installateursausweis (falls Installateur nicht beim Stadtwerk Tauberfranken gelistet ist)

Hinweis: Auch die Fertigmeldung bei der Nachrüstung eines Energiespeicher an bestehende Erzeugungsanlagen kann über den Onlineservice beantragt werden.

Antrag Netzzugang Erzeugungsanlage/ Fertigmeldung Speicher

Wie läuft die Prüfung des Netzzugangs nach Einreichung des Antrags ab?

Nach Eingang des Antrags zum Netzanschluss von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Installateur prüfen wir die Unterlagen und entscheiden, ob für den Netzzugang der Anlage ein Mitarbeiter des Stadtwerks vor Ort sein muss. Entscheidend dafür ist die Anlagengröße, der involvierte Messtellenbetreiber und die Gegebenheiten vor Ort:

  • Über 30 kW Anlagenleistung: Vor Netzanschluss der Anlage ist der Netzbetreiber immer mit vor Ort.

Netzzugang ohne Monteur des Stadtwerks:

Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir dem Anlagenerrichter ein vorausausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll zu. Liegt dieses unterzeichnet beim Stadtwerk vor, kann die Anlage vom Anlagenerrichter ans Netz genommen werden.

Netzzugang mit Monteur des Stadtwerks:

Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für den Netzzugang der Anlage. Bei dem Termin vor Ort werden ggf. die erforderlichen Zählerwechsel durchgeführt. Weiterhin unterzeichnen Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter ein vorausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll, welches vom Stadtwerk bereitgestellt wird. Anschließend kann die Anlage vom Anlagenerrichter ans Netz genommen werden.

Hinweis: Bitte denken Sie in jedem Fall an die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister. Auch Speichereinheiten sind zu registrieren. Sollte die Registrierung nicht in der vorgegebenen Frist von 4 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen, ist das Stadtwerk gesetzlich dazu verpflichtet, Sanktionierungen vorzunehmen.


Schritt 4: Einspeisevertrag und Auszahlung der Einspeisevergütung

Nachdem die Erzeugungsanlage am Netz ist, senden wir dem Anlagenbetreiber einen personalisierten Link per E-Mail zu. Unter diesem gibt er die benötigten Informationen zur Auszahlung der Einspeisevergütung an. Folgende Informationen werden benötigt:

  • Registrierungsnummern Marktstammdatenregister (optional)
  • Angaben zur Einspeisevergütung (falls vorhanden Direktvermarktung)
  • Steuerliche Informationen
  • Bankverbindung

Sollte Ihre Anlage bereits am Netz sein und Sie noch keinen Link von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch 07931 491-492

Wie läuft die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung ab?

Nachdem uns die benötigten Informationen vollständig vorliegen, hinterlegen wir Ihre Daten in unserem System und erstellen Ihren Abschlagsplan. Diesen teilen wir Ihnen in Form eines Begrüßungsschreibens mit. Im Regelfall erhalten Sie hierbei monatliche Abschlagszahlungen, deren Höhe sich aus der Anlagengröße und dem aus dem EEG vorgegeben Vergütungssatz ergibt. Nach Ablauf des Kalenderjahres erhalten Sie eine Endabrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit der tatsächlich auszuzahlenden Vergütung verrechnet werden.