Wechsel Besteuerung - Kleinunternehmerregelung

Sie möchten Ihre Einspeiseanlage in Zukunft als Kleinunternehmer betreiben?

Wenn Sie mit Ihrer Stromerzeugungsanlage aktuell Strom in unser Netz einspeisen und wir Ihre Abschläge mit Umsatzsteuer abrechnen, haben Sie die Möglichkeit, in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln. In diesem Fall zahlen wir Ihre Abschläge in Zukunft ohne Umsatzsteuer aus.

Was ist bei der Umstellung der Besteuerung zu beachten?

  • Nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage haben Sie eine Bindungsfrist von 5 Jahren, erst danach kann eine Umstellung erfolgen.
  • Die Umstellung der Besteuerung ist nur in Zukunft (zum 01. Januar des folgenden Kalenderjahres) möglich.
  • Das Vorgehen ist vorab mit dem Finanzamt und Ihrem Steuerberater abzustimmen. Das Stadtwerk übernimmt keine Berechtigungsprüfung oder Beratung.
  • Die Beantragung durch einen Stellvertreter ist nur in Vollmacht des Anlagenbetreibers möglich.

In der folgenden Klickstrecke können Sie die Umstellung auf Kleinunternehmerregelung beantragen:

Besteuerungswechsel beantragen

Wie geht es nach der Beantragung weiter?

  • Wir prüfen Ihren Antrag und setzen die Änderung um.
  • Eine Bestätigung erhalten Sie mit der folgenden Einspeiseabrechnung von uns.
  • Sie melden die Umstellung bei Ihrem Finanzamt.