Ihre Bürgerbeteiligung beim Stadtwerk Tauberfranken
Investieren Sie mit uns in die Zukunft und sichern sich jetzt Ihren Anteil an der Bürgerbeteiligung "KlimaInvest" beim Stadtwerk Tauberfranken
Klimaschutz und die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung stehen für uns schon seit langem im Fokus. Mit Ihrer Bürgerbeteiligung investieren Sie einfach und sicher in erneuerbare Energien und profitieren gleichzeitig von attraktiven Zinsen.
Bei unseren Genussrechten "KlimaInvest Basis" und "KlimaInvest Premium" können sich vorrangig Bürgerinnen und Bürger aus Tauberfranken und Hohenlohe beteiligen.
Daten und Fakten zur Bürgerbeteiligung
5 Jahre
Laufzeit
3,75 %
Zinsen *
2.000 €
Mindestbeteiligung
100.000 €
Höchstbeteiligung
6 Mio. €
Emissionsvolumen
*Wir bieten Ihnen:
jährlich 3,75 % (KlimaInvest Premium), wenn Sie über einen aktiven Stromvertrag mit dem Stadtwerk Tauberfranken verfügen
jährlich 3,25 % (KlimaInvest Basis), wenn Sie keinen entsprechenden Stromvertrag haben
Jetzt Stromkunde werden und höheren Zinssatz sichern
Unsere Anlagen

PV-Anlage Gickelfeld
Külsheim
- Energieträger: Sonne
- Leistung: 37.778 kWp
- Erzeugte Strommenge: 38,7 Mio. kWh/Jahr
- Versorgte Haushalte: 11.050
Anlagenbetreiber: Solarpark Gickelfeld GmbH & Co. KG

Fernwärmenetz Bad Mergentheim
Bad Mergentheim
- Energieträger: Naturbelassene Holzhackschnitzel
- Leitungslänge Wärmenetz: 17,5 km
- Leitungskapazität: 50 Mio. kWh
- Versorgte Wärmekunden: 167
Anlagenbetreiber: Stadtwerk Tauberfranken GmbH

Windpark Külsheim
Külsheim
- Energieträger: Wind
- Leistung: 12.000 kW
- Erzeugte Strommenge: 30 Mio. kWh/Jahr
- Versorgte Haushalte: 8.571
Anlagenbetreiber: Windpark Külsheim GmbH & Co. KG
Wie kann ich mich beteiligen?
Der Abschluss erfolgt sicher und unkompliziert über die Internet-Plattform der Dallmayer Consulting GmbH. Zur Stärkung des Anlegerschutzes gibt der Gesetzgeber seit Mitte 2021 vor, dass der Vertrieb einer Bürgerbeteiligung zwingend von einem externen Anlagevermittler über dessen Internet-Dienstleistungsplattform zu erfolgen hat. Die Dallmayer Consulting GmbH verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler und begleitet unser Beteiligungsangebot. Im Rahmen des Zeichnungsvorgangs ist es gesetzlich verpflichtend, Angaben über Ihre Kenntnisse und Erfahrung mit Kapitalanlageprodukten abzufragen und damit eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. So ist sichergestellt, dass Sie als Anlageninteressent über alle wesentlichen Punkte zu Ihrer Geldanlage aufgeklärt werden. Zudem bleiben Ihr Anlegerschutz und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt.
Unverbindliche Vertragsanforderung
Das Emissionsvolumen ist begrenzt – eine Zeichnung ist nur bis zur vollständigen Ausschöpfung möglich.
Hinweis nach § 12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Häufig gestellte Fragen zum Genussrecht
Ein Genussrecht ist eine Unternehmensbeteiligung. Der Anleger ist mit dem gezeichneten Genussrechtsbetrag an der Stadtwerk Tauberfranken GmbH beteiligt. Die Stadtwerk Tauberfranken GmbH schuldet dem Anleger die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die Stadtwerk Tauberfranken GmbH bei Fälligkeit der Zins- und Rückzahlung über die entsprechende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der Anleger den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrags bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.
Das Beteiligungsmodell eines Genussrechts bietet für Sie eine vertraglich festgelegte Verzinsung. Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsmodellen steht die Verzinsung hier fest und ist unabhängig vom Erfolg eines einzelnen Projektes. Mit dem Genussrecht sind Sie am gesamten Unternehmen und damit an allen Projekten der Stadtwerk Tauberfranken GmbH beteiligt. Damit wird das wichtigste Ziel bei Kapitalanlagen – das Reduzieren von Anlagerisiken durch Risikostreuung – erreicht.
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Genussrecht handelt, welches grundsätzlich mit Risiken verbunden ist (siehe die Risikohinweise im Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt).
Lesen Sie zunächst den gesamten Verkaufsprospekt und das jeweilige Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sorgfältig und aufmerksam durch, bevor Sie sich zur Zeichnung entschließen. Die Verträge (Zeichnungsschein) zur Bürgerbeteiligung fordern Sie über unsere Homepage an. Im Anschluss erhalten Sie diese, wahlweise per Post oder E-Mail. Wenn Sie sich für eine Beteiligung entschieden haben, füllen Sie bitte den Zeichnungsschein vollständig aus und senden diesen unterschrieben, zusammen mit dem von Ihnen unterschriebenen Exemplar des VIB an das Stadtwerk Tauberfranken zurück. Der Vertrag kommt wirksam zustande, sobald Sie eine Annahmeerklärung (Zugang der Vertragsbestätigung mit der Angabe der Einzahlungsfrist und der Kontodaten) erhalten.
Zeichnungsberechtigt ist jede natürliche, voll geschäftsfähige oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 2.000 € Die maximale Zeichnungssumme beläuft sich auf 100.000 €. Eine Zeichnung ist in 1.000er Schritten möglich.
Die Vermögensanlage „Tauberfranken KlimaInvest Premium“ hat eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3,75 % und gilt für Anleger, die über einen aktiven Stromliefervertrag mit dem Stadtwerk Tauberfranken verfügen. Pro Stromvertrag können zwei Personen aus einem Haushalt vom höheren Zinssatz profitieren.
Besteht kein aktiver Stromlieferungsvertrag mit dem Stadtwerk Tauberfranken beläuft sich die Verzinsung auf jährlich 3,25 % (Genussrecht „Tauberfranken KlimaInvest Basis“).
Sie können jederzeit einen Stromlieferungsvertrag mit dem Stadtwerk Tauberfranken abschließen. Ab Lieferbeginn profitieren Sie von der höheren Verzinsung. Beendet ein Anleger seinen Stromlieferungsvertrag mit dem Stadtwerk Tauberfranken verringert sich die Verzinsung ab dem Tag des Endes des Stromlieferungsvertrags auf das Zinsniveau des Genussrechts „Tauberfranken KlimaInvest Basis“.
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraums (01.01. – 31.12.) berechnet und nachträglich jeweils spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerk Tauberfranken GmbH fällig und ausgezahlt. Der Jahresabschluss der Stadtwerk Tauberfranken GmbH erfolgt Mitte des Jahres für das vorangegangene Jahr.
Ja, es besteht eine Zinsanpassungsmöglichkeit.
Nach § 7 der Genussrechtsbedingungen kann die Stadtwerk Tauberfranken GmbH die Zinsen jeweils zum 01.01. eines Jahres anpassen, wobei eine Zinsreduzierung erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren erfolgen kann. Eine Zinserhöhung kann vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zugunsten der Anleger vorgenommen werden.
Die Genussrechtsbeteiligungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren. Bei einer Zeichnung in 2025 kann die Genussrechtsbeteiligung erstmals zum 31.12.2030 ordentlich gekündigt werden. Anschließend besteht ein jährliches ordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Jahresende.
Verstirbt ein Genussrechtsinhaber während der Laufzeit des Vertrags, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Die Zahlung aufgelaufener Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechts erfolgen dann gegenüber dem Erben, der sich zuvor gegenüber dem Stadtwerk Tauberfranken zu legitimieren hat, z. B. durch Vorlage eines Erbscheins oder eines eröffneten Testaments nebst Eröffnungsprotokoll.
Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Das Stadtwerk Tauberfranken wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen.
Ja. Das Stadtwerk Tauberfranken berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese beim Stadtwerk Tauberfranken immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt.
Ansprechpartner
Stadtwerk Tauberfranken GmbH
Max-Planck-Straße 5
97980 Bad Mergentheim
07931 491-308
stadtwerk-tauberfranken@~@anleger-service.de
www.stadtwerk-tauberfranken.de