Steckerfertige PV-Anlage
Sie schaffen sich eine steckerfertige PV-Anlage an?
Generell sind alle Erzeugungsanlagen unabhängig von der Anlagengröße beim Netzbetreiber anzumelden. Das gilt auch für kleine Anlagen mit geringer Netzeinspeisung wie Stecker-PV- oder Balkonanlagen (bis 600 W Wechselrichterleistung).
Im ersten Schritt melden Sie Ihre Anlage über unsere Klickstrecke an.
Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
- Wir prüfen, ob Ihr Zähler getauscht werden muss. In diesem Fall informieren wir Sie zeitnah nach der Anmeldung. Sollte bei Ihnen bereits ein Zweirichtungszähler eingebaut sein, erhalten Sie eine Genehmigung von uns.
- Nachdem der Zähler getauscht ist oder Sie die Genehmigung von uns erhalten haben, können Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister registrieren und ans Netz nehmen. Informationen zur Registrierung im Marktstammdatenregister
Was ist sonst noch bei der Nutzung einer Stecker PV-Anlage zu beachten?
- Schließen Sie nur steckerfertige Erzeugungsanlagen an, bei denen der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorlegen kann.
- Elektrische Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt, wenn Ihre Erzeugungsanlage und der Anschluss den anerkannten Regeln der Technik, im Besonderen der VDE-AR-N 4105 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hier unterstützen.
- Aufgrund der geringen Einspeisemengen bei Kleinanlagen, gehen wir davon aus, dass Sie auf die Vergütung des eingespeisten Stroms verzichten.
Weitere technische Details, die Ihre Hausinstallation betreffen, können Sie gerne mit dem Elektroinstallateur Ihres Vertrauens abklären. Die bei uns gelisteten Elektroinstallateure finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.