Steckerfertige PV-Anlage
Sie schaffen sich eine steckerfertige PV-Anlage an?
Generell sind alle Erzeugungsanlagen unabhängig von der Anlagengröße im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) anzumelden. Das gilt auch für kleine Anlagen mit geringer Netzeinspeisung wie Stecker-PV- oder Balkonanlagen (bis 800 W Wechselrichterleistung bzw. 2 kWp Modulleistung).
Hinweis: Eine separate Anmeldung von Steckerfertigen PV-Anlagen beim Netzbetreiber ist nicht notwendig.
Zur Anmeldung im Marktstammdatenregister
Sie möchten eine bestehende Steckerfertige PV-Anlage abbauen? – Stilllegung jetzt online melden
Wie geht es nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister weiter?
- Wir prüfen, ob Ihr Zähler getauscht werden muss. In jedem Fall versenden wir eine Eingangsbestätigung an die im MaStR angegebene E-Mail-Adresse.
- Sollte ein Zählerwechsel erforderlich sein, erhalten Sie einen postalischen Terminvorschlag von uns. Andernfalls informieren wir Sie ebenfalls per E-Mail.
Was ist sonst noch bei der Nutzung einer Stecker PV-Anlage zu beachten?
- Schließen Sie nur steckerfertige Erzeugungsanlagen an, bei denen der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorlegen kann.
- Elektrische Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt, wenn Ihre Erzeugungsanlage und der Anschluss den anerkannten Regeln der Technik, im Besonderen der VDE-AR-N 4105 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hier unterstützen.
Weitere technische Details, die Ihre Hausinstallation betreffen, können Sie gerne mit dem Elektroinstallateur Ihres Vertrauens abklären. Die bei uns gelisteten Elektroinstallateure finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.