Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Auswahl der Fragen und wissenswertes rund um die Energie und das Stadtwerk Tauberfranken.


Strom

Auf unserer Seite finden Sie zahlreiche Energiespartipps um Ihren Stromverbrauch zu senken. Gerne leihen wir Ihnen kostenlos für eine Woche ein Strommessgerät aus. Damit können Sie Ihren Stromverbrauch messen und eventuelle „Stromfresser“ in Ihrem Haushalt lokalisieren.

Der Stromzähler misst nur in ganz seltenen Fällen falsch. Am besten lesen Sie Ihren Stromverbrauch in einem bestimmten Zeitraum von z.B. 24 Stunden ab und überprüfen, ob es ein realistischer Wert ist. Falls Sie immer noch der Meinung sind, dass der Zähler falsch misst, können Sie sich gerne bei Herrn Striffler melden, damit wir eine Kontrolle durchführen.

07931 491-474

Bei Stromzählern wird in mechanische und elektronische Zähler unterschieden. Der mechanische Stromzähler hat eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren und der elektronische von 8 Jahren.

Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk und misst den Stromverbrauch über einen Zeitraum von 24 Stunden. Kunden mit einem Eintarifzähler zahlen egal zu welcher Tageszeit immer den gleichen Preis für eine Kilowattstunde Strom.

Ein Zweitarifzähler ist ein Stromzähler mit zwei getrennten Zählwerken. Das eine Zählwerk (HT=Hochtarif) misst den Tagstromverbrauch und das andere Zählwerk (NT=Niedertarif) den Nachtstromverbrauch. Dies bedeutet, dass der Verbrauchspreis je nach Uhrzeit variiert, wobei der Verbrauchspreis im Niedertarif günstiger ist.

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energien gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. 

Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-G)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlenstoffdioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf alle Verbraucher umgelegt. 

Die Stromsteuer ist eine auf Bundesebene geregelte Verbrauchssteuer und wird in Deutschland auf den elektrischen Strom erhoben. Die Stromsteuer zählt zu den Ökosteuern und soll einen Anreiz zum Energiesparen geben.

Netzentgelte sind reguliert, dass heißt sie werden von der Bundesnetzagentur für das jeweilige Energieversorgungsnetz festgelegt. Grundlage hierfür sind die angefallenen Kosten für Instandhaltung und Erweiterung. Das ist in §20 EnWG geregelt. Die Regulierung ist erforderlich, da sich die Höhe der Netzentgelte nicht im freien Wettbewerb bilden kann, da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind.

In diesem Fall erfolgt die Versorgung durch den örtlichen Grundversorger. Im Netzgebiet des Stadtwerks Tauberfranken erhalten Sie nach Einzug automatisch ein Begrüßungsschreiben.

Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte unter 0800 491 360 1 an.

Ihr Jahresverbrach in kWh wird mit dem Verbrauchspreis multipliziert. Auf dieses Produkt wird der Grundpreis addiert. Anschließend wird die Summe durch 12 geteilt, um die monatlichen Abschlagszahlungen zu erhalten.


Erdgas

1. Öffnen Sie Fenster und Türen.

2. Vermeiden Sie offenes Feuer: Rauchen Sie nicht und benutzen Sie keine Feuerzeuge, elektrische  Schalter oder Netzstecker. Klingeln oder telefonieren Sie nicht.

3. Schließen Sie den Haupthahn.

4. Warnen Sie Ihre Mitbewohner (klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie schnell das Haus.

5. Rufen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter der Nummer 0800 491 360 2 von einem Telefon außer Haus an. Wir sind rund um die Uhr für Sie zu erreichen.

Netzentgelte sind reguliert, dass heißt sie werden von der Bundesnetzagentur für das jeweilige Energieversorgungsnetz festgelegt. Grundlage hierfür sind die angefallenen Kosten für Instandhaltung und Erweiterung. Das ist in §20 EnWG geregelt. Die Regulierung ist erforderlich, da sich die Höhe der Netzentgelte nicht im freien Wettbewerb bilden kann, da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind.

Die Eichdauer für Gaszähler in Haushalten (G4 = Standardgröße von Gaszählern für Ein-, Zweifamilienhäuser) beträgt 8 Jahre. Ein z.B. im Jahr 2015 geeichter Zähler gilt also bis 2023 als geeicht.


Vertrieb

Nein, das Stadtwerk Tauberfranken übernimmt für Sie die Kündigung beim bisherigen Lieferanten.

Gerne können Sie sich von unseren Mitarbeitern beraten lassen und mit diesen gemeinsam ein Vertragsangebot ausfüllen. Rufen Sie hierfür einfach unseren Kundenservice an.

07931 491-391

Weiterhin besteht die Möglichkeit sich ein Vertragsangebot zuschicken zu lassen. Außerdem können Sie auf unserer Homepage die Verträge selbst ausdrucken und diese uns unterschrieben zukommen lassen.


Ihre Rechnung

Die Abschläge werden immer im Nachhinein für den vorherigen Monat abgebucht. So wird z.B. am 01. Mai der Abschlag für den Monat April abgebucht.

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns die sogenannte Jahresverbrauchsabrechnung (JVA); i.d.R. Mitte Januar des Folgejahres zum 31.12. eines jeden Jahres.

Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch. Dieser wird mit dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde multipliziert. Zu diesem Betrag wird der jährliche Grundpreis addiert. Der Gesamtbetrag wird anschließend durch 12 geteilt. So erhalten Sie den Betrag für Ihren monatlichen Abschlag. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Produkte (Preisänderungen im Folgejahr werden berücksichtigt) und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.

Wenn Ihr Verbrauch höher als im Vorjahr ist oder der aktuell bekannte Preis höher ausfällt als im Vorjahr wird der Abschlag automatisch angehoben. Gerne passen wir Ihren Abschlag auf Wunsch an.

Die Bankverbindung muss immer schriftlich vorliegen. Es werden Ihre Bankdaten und eine Unterschrift benötigt. Bitte senden Sie uns deshalb eine Änderung der Bankverbindung immer per Post oder Fax mit einer originalen Unterschrift.

Um einen Schätzwert zu erhalten, multiplizieren Sie ihren Gasverbrauch in m3 mit 10. Wenn Sie einen genauen Wert benötigen, multiplizieren Sie ihren Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert und der Zustandszahl auf Ihrer Rechnung. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird, und liegt je nach Gasnetz zwischen 8 und 12,5 pro m3. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus.

Die wichtigsten Fragen zu Ihrer Rechnung finden Sie im Video einfach erklärt: Rechnungserklärung


Allgemein

Unter Straßenbeleuchtung können Sie defekte Straßenlaternen melden. Gerne können Sie auch unter der Nummer 07931 491-0 anrufen.

Bei Notfällen die die Energieversorgung betreffen, können Sie uns rund um die Uhr erreichen.

Allgemeine Störungen 0800 491 360 1

Gasnotruf 0800 491 360 2

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice beantworten Ihnen gerne alle Fragen. Rufen Sie uns unter 07931 491-391 an. Gerne können Sie uns auch eine Mail an service@stadtwerk-tauberfranken.de schicken.

Vielleicht hilft Ihnen auch schon unsere Rechnungserklärung weiter. Klicken Sie doch einfach mal rein.

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Erdgasrechnung und auch auf dem jeweiligen Zähler.

Vielleicht hilft Ihnen unsere Rechnungserklärung hierbei weiter. Klicken Sie doch einfach mal rein.

Bei einem Lieferantenwechsel ändert sich technisch an ihrer Anlage nichts. Der Zähler bleibt bestehen und somit auch ihre Zählernummer.

Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden vor Ort mit Strom und/oder Gas beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen. In welchen Städten und Gemeinden das Stadtwerk Tauberfranken Grundversorger (Strom, Erdgas) ist, erfahren Sie auf unserer Homepage.

Unbundling ist die staatlich geforderte Trennung von Netz und Vertrieb. Das bedeutet, dass die Energienetze getrennt von der Energielieferung betrachtet werden. Ein Energieversorger kann so auch Energie in das Netz eines anderen Versorgers liefern und zahlt dafür entsprechend für die Netznutzung. Das gleiche Entgelt für die Netznutzung zahlt der Energieversorger an sein eigenes Netz, wenn er Energie liefert. So ergeben sich für die Konkurrenz keine Wettbewerbsnachteile. Für Sie als Kunden hat das zur Folge, dass Ihr Energielieferant nicht immer der Ansprechpartner für Störungen ist. In diesem Fall ist immer der Netzbetreiber zu informieren.


Netz

Ein Baukostenzuschuss ist ein finanzieller Zuschuss der von Versorgungsbetrieben für die Erschließung von Grundstücken verlangt wird.

Für die Berechnung des Baukostenzuschusses wird die Grundstücksfläche in m ² zugrunde gelegt. Je nach Bebaubarkeit mit dem Nutzungsfaktor 1,00, für eingeschossige Bebauung, 1,25 für zweigeschossige Bebaubarkeit vervielfacht. Dadurch ergibt sich die Nutzungsfläche. Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt dann je 2,3 €/m² Nutzungsfläche. Der genaue Wortlaut ist in der Satzung der Stadt Bad Mergentheim über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) vom 10. Dezember 1982 unter §27 bis 32. 

In der Berechnung wird das folgendermaßen aufgeführt: Zuschussmaßstab ist die Nutzungsfläche des Grundstücks. Diese ergibt sich durch die Vervielfachung der Fläche ihres Grundstücks mit dem Nutzungsfaktor.