Stilllegung Einspeiseanlage
Sie möchten Ihre Einspeiseanlage stilllegen?
Unter dem Stilllegen einer Einspeiseanlage verstehen wir den kompletten Rückbau derselben. Eine temporäre Außerbetriebnahme ist nicht meldepflichtig.
Was ist beim Stilllegen einer Einspeiseanlage zu beachten?
- Die Stilllegung ist beim Stadtwerk über den Onlineantrag am Ende dieser Seite zu melden.
- der technische Rückbau sowie die Entsorgung der Anlage liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers und erfolgt nicht durch das Stadtwerk.
- Die Stilllegung ist im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden, weitere Informationen finden Sie hier.
In der folgenden Klickstrecke können Sie die Stilllegung melden:
Wie geht es nach der Beantragung weiter?
- Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden, ob ein Vor-Ort-Termin nötig ist (z.B. für den Zählerausbau).
- Falls ein Termin nötig ist, meldet sich unser Monteur bei Ihnen.
- Sie erhalten eine Schlussrechnung für Ihre Einspeiseanlage.