Gemeinsam durch die Corona-Krise
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen.
Darin wird unter anderem für Kleinstunternehmen und Gewerbetreibende die Möglichkeit geschaffen, vorübergehend die Abschläge zu reduzieren oder auszusetzen, wenn Sie ihre Leistungspflichten wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie derzeit nicht erfüllen können. Trotzdem sollen Sie unsere Leistungen wie Strom, Wasser oder Telekommunikation nutzen können.
Gilt diese Möglichkeit auch für Sie? Ihr Stadtwerk Tauberfranken ist für Sie da und berät ab sofort und ausschließlich per E-Mail über sinnvolle Alternativen zur Zahlungsaussetzung. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Unter wirhelfen@~@stadtwerk-tauberfranken.de haben wir für Sie eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet, an die Sie Ihre Fragen richten können und die sich verlässlich um Ihr Anliegen kümmert. Bitte senden Sie wenn möglich eine der beiden Eigenerklärungen (siehe unten) schon mit Ihrer Anfrage mit. Vielen Dank.
Bitte beachten Sie: Für eine schnelle und verlässliche Bearbeitung Ihrer Anfrage, bitten wir Sie um eine Telefonnummer, unter der Sie gut zu erreichen sind. Hilfreich sind nachvollziehbare Hinweise oder Nachweise, dass Sie die Kriterien zur Anwendung des Leistungsverweigerungsrechts erfüllen, und ein Foto Ihres aktuellen Zählerstandes. Bitte stellen Sie uns diese Informationen als Anhang Ihrer Mail zur Verfügung.
Wir versprechen Ihnen schnelle unkonventionelle Hilfe - dazu können Anpassungen der Abschlagszahlungen gehören, die Sie auch wie gewohnt selbst in einem bestimmten Rahmen über das Online Kundenportal vornehmen können. Gemeinsam finden wir für Sie Lösungen.
Wir helfen Ihnen
Uns geht es vor allem darum, Ihnen sinnvolle Alternativen zu dem ab 1. April 2020 wirksam werdenden Leistungsverweigerungsrecht zu bieten. Die vom Bundesrat gebilligte Regelung zur Zahlungsaussetzung von Abschlagszahlungen bis zum 30. Juni kann in vielen Fälle eine kurzfristige Hilfe sein, in manchen aber auch nur ein Aufschub Ihrer Engpässe.
Sprechen Sie uns gern an – gemeinsam finden wir eine Lösung
Link: Artikel Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 27.03.2020