Umzug - Was passiert mit meinem Stromvertrag?
Sie ziehen innerhalb unseres Versorgungsgebietes um und möchten uns Ihre neue Adresse, die neue Verbrauchsstelle und den aktuellen Zählerstand mitteilen? Mit diesem Formular ist Ihre Ummeldung in wenigen Minuten erledigt.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre aktuellen Zählerstände und Ihre Zählernummer bereit.
24h Lieferantenwechsel: Alles Wichtige für Sie zusammengefasst!
Ab Juni 2025 ändert sich der Wechsel des Stromlieferanten. Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Diese Regelungen wirken sich auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen aus. Was bedeutet das genau für Sie?
Schnellere Marktkommunikation – aber keine Änderung der Vertragsfristen
Die neuen Vorgaben betreffen vor allem die den technischen Ablauf des Lieferantenwechsels. Sobald Sie sich für einen neuen Stromlieferanten entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Meldungen austauschen. Dieser Wechselprozess wird nun beschleunigt und muss zukünftig innerhalb eines Werktages erfolgen.
Wichtig für Sie: Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation – nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.
Änderungen für Kundinnen und Kunden bei Umzügen
Bisher war es bei Umzügen möglich, einen Vertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen – ab Juni ist dies nicht mehr möglich. Das bedeutet für Sie:
- Sie müssen Ihren neuen Stromliefervertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen bzw. kündigen.
- Teilen Sie Ihrem Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit!
- Versäumen Sie diese Frist, sind Sie weiterhin für die Stromkosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich – selbst, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
Unser Tipp: Nutzen Sie das untenstehende Formular für Ihre Umzugsmeldung!
Umzugsmeldung
Fragen und Antworten
Nein. Die Frist von 24 Stunden bezieht sich nur auf den Zeitraum der elektronischen Verarbeitung einer Kündigung. Die Vorgaben haben keinerlei Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
Ja. Falls Sie Ihren Auszug nicht mitteilen, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer bisherigen Adresse bestehen und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch die neuen Vorgaben des 24h-Lieferantenwechsels sind ab dem 06.06.2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Bitte melden Sie sich spätestens 14 Tage vor dem geplanten Einzug bei uns. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem passenden Stromtarif.
Rückwirkende Umzugsmeldungen sind nach den neuen Vorgaben nicht mehr möglich. Teilen Sie uns den Einzug in Ihre neue Wohnung nicht rechtzeitig wird, kann Ihr Stromvertrag nicht rechtzeitig zum Einzugstermin starten. Bitte teilen Sie uns diesen spätestens 14 Tage vor dem geplanten Einzug mit.
Achten Sie als Vermieter darauf, dass sich bei einem Mieterwechsel der neue Mieter 14 Tage vor Einzug beim Energielieferanten meldet. Erfolgt das nicht, läuft der Zähler auf den Vermieter und dieser muss für den verbrauchten Strom sowie die Zählergebühr aufkommen, auch wenn der Mieter bereits die Wohnung bezogen hat. Gerne können Sie uns auch 14 Tage vor Einzug Ihren neuen Mieter mitteilen.
- Stromzählernummer
- Name, neue Kundennummer (sofern bereits vorhanden), bisherige und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählerstände und Ablesedatum (sofern bereits vorhanden)
Sie erreichen uns gerne telefonisch unter 07931 491-391 oder nutzen Sie das Formular auf dieser Seite.
Die Vorgaben der Bundesnetzagentur zum „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ gelten nur für Strom. Wir empfehlen Ihnen jedoch auch für Gas, Wasser oder Wärme Ihren geplanten Umzug mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen.