Photovoltaik-Anlagen für Eigenheimbesitzer
Wir sind Ihr Partner wenn es um PV-Anlagen geht - bei uns werden Sie fündig.
Mit Ihrer Photovoltaikanlage produzieren Sie umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie und machen sich so ein Stück weit unabhängiger von Ihrem Stromversorger.
Darum lohnt sich eine PV-Anlage:
- Sie sind unabhängig von Ihrem Stromanbieter und Stromnetzbetreiber – bis zu einem gewissen Grad auch bei Stromausfällen und reduzieren Ihre Stromkosten.
- Sie erzeugen selbst umweltfreundlichen Strom aus erneuerbaren Energien und senken so den CO2-Ausstoß.
- Elektromobilität wird durch Nutzung des eigens erzeugten Stroms noch attraktiver.
- Mit Hilfe eines Speichers profitieren Sie von Ihrem eigenen Strom auch, wenn die Sonne mal nicht scheint.

Unsere Produkte
smart energy solar
- Solaranlage ohne Speicher
- Unser Service: Begleitung von der Erstberatung bis zur Inbetriebnahme
smart energy solar safe
- Solaranlage mit Speicher
- Unser Service: Begleitung von der Erstberatung bis zur Inbetriebnahme
smart energy Zusatzkomponenten
- bedarforientierte Produktkomponenten
- Speichernachrüstung
- Ergänzung: Wallbox für Elektromobilität
Interesse?
Stellen Sie uns einfach online Ihre Anfrage Online-Anfrage
Oder sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie unter 07931 491-417 einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit unserem smart energy - Kundenservice.
*Sie werden mit Klick auf die Seite unseres Dienstleisters weitergeleitet.
PV-Anlagenpflicht für private Bauherren ab 01. Mai 2022
In Baden-Württemberg gilt bereits seit 01. Januar 2022 eine Photovoltaik-Pflicht. Bisher lediglich für Nicht-Wohngebäude (bspw. Firmendächer, Lagerhallen oder bei Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Ab dem 01. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht nun auch für private Häuslebauer; ab 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen.
Doch gibt es auch hier Ausnahmen: von der PV-Anlagenpflicht ausgenommen sind bspw. Wohnhäuser mit einer zusammenhängenden Dachfläche von weniger als 20m², oder deren Dächer nicht zwischen 20 und 60 Grad geneigt sind. Ist das Dach grundsätzlich nicht für eine PV-Anlage geeignet, wird die Dachfläche also nicht ausreichend von der Sonne beschienen, entfällt ebenfalls die Pflicht.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage bei mir?
Die Frage lässt sich pauschal so nicht beantworten. Natürlich kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten wie Dachfläche, Ausrichtung und Neigung an. Ebenso spielt der Selbstverbrauch eine große Rolle. Dieser sollte so hoch wie möglich sein, da die Einspeisevergütung* niedriger ist als eine Kilowattstunde Strom beim Stromanbieter. Der Eigenverbrauch kann beispielsweise durch einen Speicher weiter optimiert werden.
Sie haben ein Elektroauto oder planen in Zukunft eine Anschaffung? Auch das erhöht den Eigenverbrauch und Sie fahren gleichzeitig mit Ihrem selbst erzeugten Strom aus Sonnenenergie - der Umwelt zuliebe. Alles rund um Elektromobilität und Lademöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Homepage.
* Unter Einspeisevergütung versteht man die Vergütung, die der PV-Anlagen Besitzer für eine eingespeiste Kilowattstunde Strom ins öffentliche Stromnetz erhält.
Auf was muss ich bei der Anschaffung einer PV-Anlage achten?
Bei der Anschaffung einer PV-Anlage gibt es einige Aspekte, die vorab geprüft und überlegt sein sollen. Eine Übersicht dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Was sich ab 2025 für neue Photovoltaik-Anlagen ändert
Mit dem Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung bestehen seit dem 25. Februar 2025 wichtige Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Diese betreffen u. a. die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, die technische Ausstattung mit intelligenten Messsystemen sowie die Begrenzung der Einspeiseleistung. Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu gestalten.
In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie verständlich aufbereitete Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, zur technischen Umsetzung und zu den Chancen, die sich daraus für Sie als Anlagenbetreiber ergeben.
Fragen und Antworten
Das Solarspitzengesetz ist eine neue gesetzliche Regelung, die am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, Stromnetze zu entlasten, wenn besonders viel Solarstrom erzeugt wird. Das Gesetz bringt neue Regeln für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
Betroffen sind alle neuen PV-Anlagen ab 2 kW, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Anlagen, die vorher ans Netz gingen, sind nicht betroffen und behalten ihren Bestandsschutz.
Für neue PV-Anlagen gelten folgende Änderungen:
- Es wird – sobald ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut wurde – keine Einspeisevergütung mehr gezahlt, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative fällt.
- Es besteht für den Messstellenbetreiber die Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und einer Steuerbox, wenn die Anlage mindestens 7 kW Leistung hat.
- Bis diese Technik eingebaut und getestet wird, darf die Einspeiseleistung nur 60 % der installierten Leistung betragen. Für Anlagen zwischen 25 und 100 kW ist bis zum Einbau der Technik zusätzlich eine Fernsteuerbarkeit (z.B. über Rundsteuerempfänger) verpflichtend.
- Die Direktvermarktung von Solarstrom wird vereinfacht.
Wenn an der Strombörse ein negativer Preis entsteht (z. B. durch ein Überangebot an Solarstrom), erhalten neue PV-Anlagen in jenen Stunden keine Vergütung für den eingespeisten Strom. Als Ausgleich wird die Förderdauer der Anlage entsprechend verlängert. Negative Strompreise traten im Jahr 2024 nur in ca. 5 % der Stunden auf – also in 457 von 8.760 Stunden. Die Auswirkungen auf Ihre Gesamtvergütung sind daher meist überschaubar. Die Regelung findet erst ab Einbau eines Smart Meters Anwendung.
Solange Ihre neue PV-Anlage noch kein Smart Meter und keine Steuerbox hat, dürfen Sie bis zum Einbau sowie einer erfolgreichen Testung nur 60 Prozent Ihrer Anlagenleistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Begrenzung betrifft die maximale Wirkleistung, also z. B. bei einer 10 kWp-Anlage maximal 6 kW Einspeiseleistung. Sie gilt nicht für die gesamte erzeugte Strommenge, sondern nur für Einspeisespitzen an sonnigen Tagen. Überschüssiger Strom kann weiter selbst verbraucht oder gespeichert werden.
Der Messstellenbetreiber ist bei Anlagen größer 7 kW verpflichtet innerhalb der nächsten Jahre die entsprechende Technik bei Ihnen einzubauen. Bei Anlagen zwischen 2 kW und 7 kW ist hingegen der Messstellenbetreiber hierzu zu beauftragen, da es sich um keinen sogenannten Pflichteinbaufall handelt.
Auch für Messstellenbetreiber handelt es sich beim Solarspitzengesetz um neue rechtliche Vorgaben. Alle Messstellenbetreiber in Deutschland sind aktuell dabei die erforderlichen Prozesse, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit der Steuerung, aufzubauen sowie die notwendige Hardware zu beschaffen. Dies wird voraussichtlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Ab 2026 können Sie mit dem Einbau von intelligenten Messsystem und Steuerbox rechnen. Ihr Messstellenbetreiber wird sich bei Ihnen melden, sobald es so weit ist.
Ein Batteriespeicher hilft dabei, Stromüberschüsse selbst zu nutzen, statt sie ins Netz einzuspeisen – vor allem dann, wenn gerade keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Künftig kann auch günstig eingekaufter Netzstrom gespeichert und bei höheren Preisen wieder verwendet oder verkauft werden.
Ja. Anlagen bis 100 kW können ihren Strom künftig direkter und mit weniger Bürokratie an der Strombörse verkaufen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber durch vereinfachte Abläufe wird die Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen attraktiver.
Ja. Nicht betroffen sind:
- Bestandsanlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden,
- Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) unter 2 kW,
- Anlagen in der Direktvermarktung
- Höherer Eigenverbrauch senkt Ihre Stromkosten.
- Verlängerte Förderdauer bei negativen Börsenpreisen sichert Wirtschaftlichkeit.
- Intelligentes Energiemanagement optimiert die Nutzung Ihres Solarstroms.
- Direktvermarktung kann finanziell attraktiv sein.
Ihr Ansprechpartner
Interesse? Sprechen Sie uns einfach an. Wir bieten Ihnen eine vollkommen unverbindliche, kostenlose Erstberatung an.
Weitere Informationen finden Sie auch bei unserem Vertriebspartner der SEH SOLAR Hohenlohe GmbH.
Service PV-Anlagen
Gewerbekunden
Sie betreiben ein Gewerbe oder haben eine größere Halle/Fläche, auf der eine PV-Anlage installiert werden soll? Sprechen Sie uns einfach an. Gerne beraten wir Sie individuell über Ihre Möglichkeiten.
Service PV-Anlagen
Freiflächenphotovoltaikanlagen
Sie haben Interesse an einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Ihren landwirtschaftlichen Flächen? Melden Sie sich einfach bei uns. Wir prüfen gerne mögliche Optionen.
