EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg, welches seit 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude verpflichtet, bei einem Heizungstausch 15 % erneuerbare Energien einzusetzen. Der untenstehende Flyer enthält die wichtigsten Informationen zum EWärmeG.

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Ihre individuellen Erfüllungsmöglichkeiten auf, wie zum Beispiel:
- Sanierungsfahrplan
- Solarthermie
- Photovoltaik
- Holzheizung
- Biogas/-öl
- Besonders gute Wärmedämmung
 
Eine Erfüllungsoption des Stadtwerks Tauberfranken ist beispielsweise:

Bei uns erhalten Sie eine neutrale Beratung mit anschließender Ausstellung der Nachweisunterlagen.

 

Erfahren Sie mehr über unsere Vor-Ort-Angebote: