Direktvermarktung
Strom aus erneuerbaren Energien erfolgreich am Markt verkaufen
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr zu einem festen Vergütungssatz eingespeist, sondern direkt an der Strombörse vermarktet. Anlagenbetreiber erhalten dafür den aktuellen Marktpreis und zusätzlich – je nach Fördermodell – eine Marktprämie.
Starke Partner
Als regionales Stadtwerk arbeiten wir bei der Direktvermarktung mit unserem Partner Interconnector GmbH zusammen. Interconnector ist auf die Direktvermarktung erneuerbarer Energien spezialisiert und verfügt über langjährige Markt- und Börsenerfahrung. Das sorgt für eine zuverlässige und marktorientierte Vermarktung Ihres Stroms. Durch die Zusammenarbeit verbinden wir regionale Nähe mit professioneller Direktvermarktung.
So einfach geht´s:
- Prüfung Ihres Erlöspotenzials über den Erlösrechner
- Angebotserstellung und Vertragsabschluss
- Fristgerechte Herstellung der Fernsteuerbarkeit durch den Anlagenbetreiber
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Fragen und Antworten
Unter Direktvermarktung versteht man den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien direkt an der Strombörse über einen spezialisierten Vermarkter.
Als Anlagenbetreiber erhalten Sie von Ihrem Direktvermarkter eine Vergütung in Höhe des Marktwerts des erzeugten Stroms, abzüglich eines vereinbarten Dienstleistungsentgelts für die Direktvermarktung. Zusätzlich zahlt Ihnen der Netzbetreiber i.d.R. eine Marktprämie.
Die Direktvermarktung Ihres Stroms erfolgt in Kooperation mit der Interconnector GmbH.
Der Direktvermarktungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und der Interconnector GmbH abgeschlossen. Wir begleiten Sie dabei und stehen Ihnen weiterhin als regionaler Ansprechpartner unterstützend zur Seite.
Für EEG-geförderte Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW ist die Direktvermarktung verpflichtend. Bei Bestandsanlagen hängt die Verpflichtung zur Direktvermarktung vom Inbetriebnahmezeitpunkt, der Anlagengröße und dem jeweiligen Förderstatus ab und sollte daher individuell geprüft werden.
Die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage ist eine technisch notwendige Voraussetzung für die Direktvermarktung. Bitte beachten Sie, dass die Fernsteuerbarkeit durch Sie als Anlagenbetreiber rechtzeitig hergestellt werden muss, um Sanktionszahlungen zu vermeiden. Die Fernsteuerbarkeit des Netzbetreibers ist unabhängig von der Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters.
Bei unserem Partner Interconnector finden Sie viele weitere Informationen.