Marktstammdatenregister

Am 31.01.2019 hat das Marktstammdatenregister (MaStR) den Betrieb aufgenommen. Jeder Betreiber einer Stromerzeugungsanlage ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich und seine Anlagen in diesem Webportal, das von der Bundesnetzangentur geführt wird, zu registrieren.

Häufig gestellte Fragen

Betroffen sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, darunter nicht nur Energieunternehmen, sondern auch alle Privatleute. Registriert werden müssen kleinere PV-Anlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher oder Notstromaggregate ebenso wie große Windenergieanlagen oder Kraftwerke. Auch Netzbetreiber oder Strom- und Gashändler werden dort aufgeführt.

Registrieren Sie sich und Ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de. Die Registrierung ist gebührenfrei.

Jede Anlage wird einzeln erfasst, so muss beispielsweise nach der Registrierung einer PV-Anlage ein zusätzlicher Stromspeicher ebenfalls angemeldet werden.

Nein, Sie müssen Ihre Anlage erneut im Marktstammdatenregister eintragen.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für Stromspeicher in Deutschland. Behördliche Prozesse sollen dadurch vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.

Damit Zahlungen wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge weiterhin ohne Abschläge ausbezahlt werden können, müssen vom Gesetzgeber vorgegebene Fristen für die Registrierung eingehalten werden:

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt in der Regel eine zweijährige Frist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine neue Anlage installiert haben, muss die Registrierung im MaStR bereits einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.