Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Jetzt Verträge nur bis Ende 2022 abschließen!

Empfehlung für Strom-Haushaltskunden. Mehr erfahren...

Die aktuelle Entwicklung im Energiemarkt bleibt schwierig. Jetzt werben einzelne Anbieter mit Verträgen mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Was bisher in der Regel gut und sinnvoll war, könnte sich aber jetzt ins Gegenteil verkehren. Denn die neue Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag klar festgelegt, dass die EEG-Umlage als Strompreisbestandteil zum 01.01.2023 vollständig wegfällt. Wörtlich heißt es dort auf S. 62: „Um – auch angesichts höherer CO 2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden. Wir werden sie daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen.“ D.h. für den Endverbraucher fällt die EEG-Umlage mit brutto 4,43 Ct/kWh zum 01.01.2023 weg. Wer aber als Haushaltskunde oder Gewerbetreibender jetzt einen Vertrag bis Ende 2023 abschließt, läuft Gefahr, dass er diese Einsparung dann nicht realisieren kann.
 

© ytemha34