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Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH zum Smart-Meter-Einbau

Das sollten Sie wissen

Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Hierzu erreichen uns vermehrt Nachfragen.

Wichtig für Sie: Die Deutsche Messwesen GmbH handelt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber eigenständig am Markt. Die Schreiben stammen nicht vom Stadtwerk Tauberfranken, vom Netzbetreiber oder von einer Behörde. Zwischen dem Stadtwerk Tauberfranken und der Deutschen Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. 

Stadtwerk Tauberfranken ist der zuständige Messstellenbetreiber

Das Stadtwerk Tauberfranken ist in seinem Netzgebiet der gesetzlich zuständige grundzuständige Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout schrittweise und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen um. 

Sollte bei Ihnen künftig der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen sein, informieren wir Sie rechtzeitig und transparent über die weiteren Schritte.

Keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie der Deutschen Messwesen GmbH ist freiwillig. Kundinnen und Kunden sind nicht verpflichtet, auf die Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. 

Wenn Sie ein entsprechendes Angebot erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

  • jährliche Kosten
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfristen
  • enthaltene Leistungen und Zusatzangebote

Während grundzuständige Messstellenbetreiber (wie das Stadtwerk Tauberfranken) gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich selbst festlegen. Ein Angebotsvergleich kann daher sinnvoll sein. 

Smart Meter und Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG

In einigen Schreiben wird auf eine mögliche Netzentgeltreduzierung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hingewiesen.

Hierbei ist wichtig zu wissen: Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung. Diese kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Dazu gehören beispielsweise eine angemeldete steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe oder Wallbox sowie die Erfüllung weiterer gesetzlicher Anforderungen. 

Wer benötigt ein Smart Meter?

Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung
  • Kundinnen und Kunden mit Wärmepumpe oder Wallbox

Darüber hinaus kann der Einbau eines Smart Meters auch freiwillig erfolgen. 

Fragen? Wir sind für Sie da.

Wenn Sie Fragen zum Smart-Meter-Rollout, zu intelligenten Messsystemen oder zu den aktuell versendeten Schreiben haben, berät Sie unser Team gerne.

Kontakt:
Stadtwerk Tauberfranken GmbH
Team Netzkundenmanagement

nkm@~@stadtwerk-tauberfranken.de

07931 491-492

 

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