Soforthilfe im Dezember
Was Sie dazu wissen müssen...
- Schritt 1: Sofortige Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Wegfall des Gas- bzw. Wärmeabschlages im Dezember.
- Schritt 2: Verrechnung des tatsächlichen Entlastungsbetrags in der Jahresverbrauchsabrechnung Mitte/Ende Januar.
So bekommen Sie Ihr Geld!
Unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren automatisch von dieser Soforthilfe.
- Lastschrift: Wenn Sie einen Lastschrifteinzug mit dem Stadtwerk Tauberfranken vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag für Gas bzw. Wärme nicht eingezogen.
- Dauerauftrag oder Barzahlung: Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember (Fälligkeit 28.12.2022; der Novemberabschlag wurde am 30.11.2022 eingezogen). In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Kunden, die eine Überweisung per Dauerauftrag eingerichtet und diesen nicht rechtzeitig gestoppt haben, wird der zu viel gezahlte Betrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
- Monatliche Abrechnung: Bei Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Das Stadtwerk Tauberfranken erhebt die Abschläge nachschüssig – erst verbrauchen, dann bezahlen!
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie Mitte/Ende Januar 2023. Die tatsächliche Entlastung wird hier in einer separaten Zeile ausgewiesen.
Wichtig: Die Abschläge für Strom und Wasser bleiben von den Regelungen unberührt und sind weiterhin fällig!